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BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen Erledigterklärung durch die Parteien - Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.01.1983 - 11 A 66/82
- BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83
Indes durfte die Vorinstanz in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts derartige Auskünfte als selbständige und zulässige Beweismittel verwenden (Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]). - BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83
Die Notwendigkeit einer weiteren Beweisaufnahme mußte sich der Vorinstanz nur dann aufdrängen, wenn es sich um eine durch die vorliegenden Auskünfte noch nicht hinreichend geklärte besonders schwierige Fachfrage gehandelt hätte, wenn die Auskünfte von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wären, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätten oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der Verfasser dieser Auskünfte bestanden hätte (BVerwGE 31, 149 [156]). - BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83
Indes durfte die Vorinstanz in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts derartige Auskünfte als selbständige und zulässige Beweismittel verwenden (Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20 im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]). - BVerwG, 07.02.1980 - 3 CB 31.79
Bedingte Rechtsmitteleinlegung - Revision - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BVerwG, 28.11.1983 - 9 CB 105.83
Eine solche bedingte Revisionseinlegung macht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Rechtsmittel unzulässig (Beschluß vom 7. Februar 1980 - BVerwG 3 CB 31.79 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 52).